Ratenkredit
Charakteristisch für den Ratenkredit ist seine Auszahlung als Gesamtsumme, die vom Kreditnehmer jedoch in fixen Teilbeträgen, den Raten, monatlich getilgt wird.
Üblicherweise handelt es sich bei den Antragstellern um Privatkunden, denen der Ratenkredit als Verbraucherdarlehen gewährt wird.
Die Laufzeit des Kredits ist dabei variabel von mittel- bis langfristig vereinbar. In der regulären Verfahrensweise ist die Zusage des Darlehens an dessen Verwendungszweck gebunden, der zumeist in kostspieligen Neuanschaffungen eines Privathaushalts besteht. Ratenkredite werden in standardisierter Form vergeben, es existieren also einheitlich festgelegte Mindest- und Maximallaufzeiten sowie fixe Betragsspannen für die Kreditsumme. Üblicherweise wird der Ratenkredit für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren festgelegt und stellt dem Kreditnehmer eine Summe von mehreren tausend bis sogar mehreren zehntausend Euro zur Verfügung.
Für die Gewährung eines Ratenkredits verlangen Kreditinstitute eine Bearbeitungsgebühr, die prozentual zum Kreditbetrag erhoben wird. Diese kann entweder zusammen mit den monatlichen Tilgungsraten abgezahlt werden oder die Bank behält den Gebührenbetrag bei Auszahlung der Kreditsumme ein. Außerdem fallen monatlich Zinskosten an, deren Gesamtsumme somit proportional zur Laufzeit des Kreditvertrags ansteigt.
Um die Kreditabzahlung zu besichern, werden bei Ratenkrediten vorrangig die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung oder die Mitverpflichtung nahestehender Personen vereinbart. Auch der Abschluss einer Restschuldversicherung wird häufig gefordert, besonders wenn die bestellten Sicherheiten den Kreditwert nicht vollständig abdecken können.
Kleinkredit
Eine Besonderheit bei Kleinkrediten stellt ihre geringe Regulierung dar. Unterhalb bestimmter Betragsgrenzen gelten die wirtschaftlichen Schutzbestimmungen des Gesetzgebers nicht. Als Kleinkredit wird dabei gemeinhin eine Summe bis zu 400 € definiert. Diese Regelung wirkt sich beispielsweise auch auf das Kreditkartengeschäft aus, das von einer weiteren Ausnahmeformulierung umfasst wird: Summen, die nur mit einem kurzfristigen Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten vergeben werden, werden ebenfalls nicht von der Verbraucherkreditregulierung des Kreditwesens umfasst. Der Grund hierfür liegt in dem geringen Umfang an Risikobelastung, den niedrige Summen und sehr kurzfristige Kreditlaufzeiten von nur wenigen Wochen für das Kreditgeschäft mit sich bringen. Auch für den Kreditnehmer wird hier keine nicht absehbare Überschuldungsgefahr gesehen; die finanzielle Belastung durch geringe Kreditsummen und über kurze Laufzeiten hinweg können von einem mündigen Bürger eigenständig eingeschätzt werden. Die Verzinsung unterliegt hingegen dem gesetzlich festgelegten Maximalzinssatz von 15 %.
In der Regel wird ein Kleinkredit zu Konsumzwecken oder zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe vergeben. Eine explizite Bestellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer wird dabei normalerweise nicht vorgenommen und auch die Bank ist nicht verpflichtet, in diesen geringen Größenordnungen eine Unterlegung mit Eigenkapital vorzunehmen. Die Bonitätsprüfung erfolgt jedoch, ebenso wie bei anderen Kreditarten auch, vor der Kreditentscheidung. Allerdings wird es von den Kreditinstituten bei der Gewährung von Kleinkrediten meist nicht für nötig befunden, während der Vertragslaufzeit weitere Prüfungen der wirtschaftlichen Situation des Schuldners durchzuführen, da die Zeitspanne ohnehin eher kurz ist und so kaum das Risiko einer vorher nicht absehbaren Bonitätsverschlechterung besteht.
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