Eigentumswechsel des versicherten Gebäudes
Veräußerung
Da es sich bei der Eigentumsübertragung um ein Rechtsgeschäft handelt, spricht man von Veräußerung. Um eine Immobilie nicht ohne Versicherungsschutz zu lassen, geht bei einer Eigentumsübertragung durch Verkauf die bestehende Wohngebäudeversicherung prinzipiell an den Käufer über.
Der Erwerber der Immobilie ist jedoch berechtigt, das bestehende Versicherungsverhältnis mit Einhaltung einer einmonatigen Frist zu kündigen.
Die Veräußerung und damit die Änderung des Versicherungsvertrags muss dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Wird gegen diese Obliegenheit verstoßen, ist der Versicherer gegebenenfalls leistungsfrei.
Vererbung
Stirbt der Eigentümer eines Wohnhauses, für das eine Wohngebäudeversicherung besteht, und wird die Immobilie beispielsweise an seinen Enkelsohn übertragen, so geht die bestehende Wohngebäudeversicherung samt der Rechte und Pflichten automatisch an den Erben über. Dieser oder die Erbengemeinschaft sind zur Vertragsfortsetzung verpflichtet. Ein Recht auf Kündigung haben also weder der Erbe noch der Versicherer.
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