Hundeversicherung
Die Hundekrankenversicherung wird momentan von nur wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Um einen optimalen Schutz vor finanziellen Überraschungen im Unfall oder Krankheitsfall des Tiers zu gewährleisten, sollten die unterschiedlichen Angebote zunächst genau verglichen werden.
Für Schäden, die der eigene Hund Dritten beziehungsweise dem Eigentum Dritter zufügt, haftet ausschließlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die private Haftpflicht greift bei Hunden nicht.
Hundekrankenversicherung
Die Hundekrankenversicherung beinhaltet nicht nur die Kostenrückerstattung für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr, sondern darüber hinaus je nach Anbieter auch folgende Leistungen:
eine bis zu einhundertprozentige Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen und Operationen, die aufgrund eines Unfalls notwendig werden, bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
Arzneimittel, Verbandmaterialien
Labor-, Röntgen-, Ultraschalldiagnostik
Kostenrückerstattung für die letzte Untersuchung vor der Operation, die eigentliche OP inklusive Narkose sowie die Nachbehandlung bis zum zehnten Tag nach der OP
Die Police der Hundekrankenversicherung schließt im Grunde genommen die kompletten Leistungen einer OP-Krankenversicherung mit ein. Voraussetzung für die Kostenrückerstattung ist bei vielen Anbietern, dass die OP unter Vollnarkose durchgeführt wird. Dennoch kann eine separate OP-Versicherung für den Hund abgeschlossen werden. Zusätzlich beinhaltet sie in den meisten Fällen ein Unfall-Krankenhaustagegeld.
Eine Altersgrenze gibt es bei den meisten Anbietern nicht, für Tiere ab einem Alter von fünf oder sechs Jahren wird jedoch ein geringerer Entschädigungsbetrag ausgezahlt. Üblicherweise werden dann anstatt einer einhundertprozentigen Entlastung nur noch 80 % zurückerstattet.
Hunderechtsschutzversicherung
Die Hundesrechtsschutzversicherung versichert den Halter des Hundes sowie die Familie des eingetragenen Halters. In der Regel werden auch Personen mitversichert, die den Hund gelegentlich ausführen. Denn nicht nur Hunde können Auslöser für Rechtstreitigkeiten werden, auch beim Kauf oder Verkauf des Tiers kann es zwischen Halter und Käufer zu Streitigkeiten kommen, die unter Umständen vor Gericht ausgetragen werden müssen. Die Hunderechtsschutzversicherung umfasst folgenden Schutz im Rechtsfall:
Verwaltungs-Rechtsschutz
Es ist zu beachten, dass es sich bei der privaten Hundehalterrechtsschutzversicherung um eine sogenannte Subsidiärversicherung handelt. Diese haftet nur dann, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt. Eine rückwirkende Entschädigungsleistung bei Rechtsfällen wird nicht akzeptiert.
Die Deckungssumme liegt hier in der Regel bei 500.000 € und bei 75.000 € für Strafkautionsdarlehen. Die Versicherungssummen sind anbieterabhängig.
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






