Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherungen für Tierhalter, Vereine oder gewerbliche Betriebe können die jeweils verantwortlichen Personen im Schadensfall vor unvorhersehbaren und zum Teil erheblichen Kosten bewahren.

Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Kleintiere beziehungsweise Tiere, die als zahm gelten, wie Vögel, Hamster oder Katzen, sind automatisch in der Privathaftpflicht des Tierhalters mitversichert. Da das Gefahrenrisiko bei Hunden und Pferden höher ist, muss die Tierhaftpflicht separat abgeschlossen werden.

Werden beispielsweise gegen einen Reitverein aufgrund eines Personenschadens an einem Reitschüler Schadenersatzansprüche erhoben, ist das für einen Verein nicht nur imageschädigend, sondern kann unter Umständen lebenslange Schadenersatzleistungen nach sich ziehen. Eine Vereinshaftpflicht klärt im Zweifelsfall die Leistungsverpflichtung des Vereins und übernimmt im Rechtsfall die Anwaltkosten sowie die Kostenentschädigung im Schadensfall.


Beispiel
Ein Junge steht an einer Koppel und möchte das darauf weidende Pferd streicheln. Dieses reagiert unruhig und beißt den Jungen in die Hand. Die Eltern des Kinds stellen Schadensersatzforderungen an den Halter. Auch wenn dieser keine Schuld am Verhalten seines Pferds trägt, muss er in voller Höhe für die Arzt- und die weiteren Behandlungskosten aufkommen.


Ausschlüsse Haftpflicht
Die Tierhaftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich jene Kosten, die das eigene Tier Dritten zufügt. Sie haftet nicht für Personenschäden, die den Tierhalter selbst oder den Tieraufseher betreffen. In diesem Fall ist entweder die eigene Krankenversicherung oder, je nach Sachlage, die private Unfallversicherung zuständig. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gemäß der sogenannten Miteigentümerregelung Personen, die sich an den laufenden Kosten für das Tier beteiligen, selbst aber nicht Besitzer sind.