Sie möchten Ihren Angehörigen für den Fall dass Sie sterben, die hohen Bestattungskosten ersparen? Dann sollten Sie eine Sterbeversicherung abschließen. Seit dem 1. Januar 2004 wird kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Daher ist eine Absicherung der anfallenden Kosten umso wichtiger. Alle Informationen zur Gesundheitsreform.
Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist für viele ein heikles Thema und dennoch unausweichlich, kann er doch jederzeit und unerwartet eintreten.
Wenn ein Familienangehöriger stirbt, bedeutet das nicht nur den Verlust eines nahestehenden Menschen, sondern kann für die Hinterbliebenen auch zu ernsthaften finanziellen Belastungen führen. Die Kosten für eine würdevolle Beerdigung sind ohne eine vorsorgliche Absicherung häufig kaum zu bewältigen. Die Aufwendungen für den Sarg, Blumengestecke, Traueranzeigen und eine angemessene Trauerfeier können sich bis zu fünfstelligen Beträgen summieren.
Auch wenn die finanzielle Vorbereitung auf den Tod zu Lebzeiten zu den eher unliebsamen Themen gehören, ein Tabuthema sollte es nicht sein. Um den Hinterbliebenen die finanzielle Bewältigung der Beerdigung zu erleichtern, ist die Trauerfallvorsorge durch den Abschluss einer Sterbeversicherung möglich. Dabei sollte man jedoch genau abwägen, ob sich diese Art der Versicherung lohnt. Häufig werden alternative Absicherungsmöglichkeiten empfohlen. Umso wichtiger ist es, sich vor Vertragsabschluss über die jeweiligen Leistungen zu informieren, gegebenenfalls auch einen Vergleich der Sterbeversicherungen zu machen, um eine den eigenen Bedürfnissen entsprechende Regelung treffen zu können.
Wissen Sie, wer den Vertrag für die Sterbeversicherung abschließen kann? Es muss nicht unbedingt der Versicherte selbst sein, der den Vertrag unterzeichnet. Erfahren Sie mehr zum Thema Vertrag.
Was geschieht, wenn Sie sterben? Sobald der Versicherte stirbt, tritt der Versicherungsfall ein. Im Folgenden müssen Ihre Angehörigen einige Bedingungen beachten und einhalten. Informieren Sie sich genauestens über den Versicherungsfall.
