Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Versichert ist der private und berufliche Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs und die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.

Mitversichert sind außerdem sein Lebenspartner und seine Kinder, solange sie ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder noch nicht berufstätig sind. Der Rechtsschutz dehnt sich des Weiteren auch auf etwaige Altenteiler und Mitinhaber, die im Betrieb tätig und/oder dort wohnhaft sind, und deren Lebensgefährten sowie deren minderjährige Kinder aus. Neben der Familie und den Mitinhabern gilt der Schutz aber auch für die Beschäftigten des Betriebs sowie – im Bereich Verkehrsrechtsschutz – für die berechtigten Fahrer und Insassen der Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen Partner oder Kinder zugelassen sind.


Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:



Für Haltung, Miete, Erwerb und Leasing eines LKW, der nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, besteht kein Rechtsschutz.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, er nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist oder das Fahrzeug nicht zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Versicherungsschutz genießen dann nur Personen, die von den genannten Umständen nichts wussten und auch nichts wissen konnten.