Möglichkeit der Anwartschaftsversicherung
Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung soll ermöglicht werden, dass Personen, die für eine gewisse Zeit versicherungspflichtig geworden sind, später wieder in den ursprünglichen Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück wechseln können, auch wenn sich zwischenzeitlich der Gesundheitszustand geändert hat.
Die Anwartschaftsversicherung ist folglich dann sinnvoll, wenn das Versicherungsverhältnis als solches auf jeden Fall erhalten bleiben soll, obwohl vorübergehend keine Beiträge entrichtet werden oder der Versicherungsschutz nicht notwendig ist. War beispielsweise ein Referendar bereits in der Studienzeit in der privaten Krankenversicherung versichert und wird er es aller Voraussicht nach als verbeamteter Lehrer wieder sein, ist die Anwartschaftsversicherung hilfreich.
Modalitäten der Anwartschaftsversicherung
Vertragsrechtlich ruhen die Leistungsverpflichtungen des Anbieters sowie die sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag; es wird lediglich eine sehr geringe Summe vom Versicherten entrichtet. Im Einzelnen lassen sich drei verschiedene Möglichkeiten der Anwartschaftsversicherung unterscheiden:
- Kleine Anwartschaftsversicherung
- Große Anwartschaftsversicherung
- Ruhensversicherung, die jedoch nicht bei allen Anbietern erhältlich ist.
Kleine Anwartschaftsversicherung
Die kleine Anwartschaftsversicherung ermöglicht dem Versicherten, gegen einen verminderten Beitrag später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Allerdings erschöpfen sich die Vorteile hiernach bereits – das neue Eintrittsalter erhöht sich zwangsläufig, sodass es aufgrund der fehlenden Altersrückstellungen in dieser Zeit nach Wiederaufnahme der Versicherung zu höheren Beitragszahlungen kommen wird.
Große Anwartschaftsversicherung
Die große Anwartschaftsversicherung beinhaltet genauso wie die kleine Anwartschaft, dass der Versicherte ohne neue Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückkehren kann, und dafür deutlich weniger Beiträge entrichten muss, als sonst für den Tarif üblich. Allerdings gilt hier, dass sich das Eintrittsalter nicht erhöht – es bleibt sozusagen „eingefroren“. Es gilt das Alter des ersten Eintrittszeitpunkts des Versicherten - so, als ob er weiter versichert wäre.
Ruhensversicherung
Die Ruhensversicherung wird nicht von allen privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie bietet das Weiterbestehen des Versicherungsverhältnisses für Zeiten an, wenn die Beiträge zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit des Versicherten nicht getragen werden können. In diesen Fällen setzt in der Regel die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungsempfänger ein. Die Ruhensversicherung ist allerdings zeitlich begrenzt. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate, kann man diese Option zwar weiter nutzen, muss aber bei Wiedereinsetzen der privaten Versicherung mit einem Beitragszuschlag rechnen, um die fehlenden Altersrückstellungen wieder auszugleichen.
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