Beiträge in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird grundsätzlich das sogenannte Alterungs- und Prämienrisiko berücksichtigt, welches über die Beitragszahlungen abgedeckt werden muss. Zum einen wird so einer überproportional hohen Beitragsbelastung im Alter entgegengewirkt. Zum anderen einer gesundheitsbedingten Beitragsteigerung, für den Fall, dass sich der Gesundheitszustand verschlechert.

In der GKV versicherte Rentner zahlen im Alter häufig vergleichsweise höhere Beiträge – allerdings haben sie dafür in den Jahren zuvor meist Kosten für ihre Beiträge eingespart.

Beitragshöhe
Grundsätzlich richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem Einkommen, wie es in der GKV der Fall ist, sondern nach folgenden Faktoren:

  • Tarifart und beinhaltete Leistungen
  • Eintrittsalter
  • Geschlecht
  • Gesundheitszustand / Risikofaktoren

Die Beitragsberechnung und insbesondere die Höhe des Risikozuschlags richtet sich nach den Umständen zur Zeit des Eintritts in die PKV. Sollte sich also der Gesundheitszustand später verschlechtern, wird dennoch keine neue Bewertung des Risikozuschlags vorgenommen. Eine Neubewertung erfolgt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz erweitert wird - allerdings nur für den erweiterten Bereich.


Der Beitrag zur PKV setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Risikobeitrag - Dieser trägt die nach der Risikobeurteilung anfallenden Krankheitskosten.

  • Sparanteil - Bei diesem Beitragsanteil handelt es sich um die Altersrückstellung. Es werden je Risiko-Kollektiv eines Tarifs zusätzliche Anteile angespart, die in späteren Lebensjahren dazu dienen sollen, die Beiträge nicht übermäßig ansteigen zu lassen. Der Rechnungszins beträgt 3,5 %; Überschüsse werden mit zusätzlichen 90 % verzinst.

  • Sicherheitszuschlag - Dieser soll unvorhersehbare Risiken abdecken, die den Tarif über alle Maße belasten würden, wie beispielsweise stark ansteckende Massenerkrankungen in der Bevölkerung.

  • Abschluss- und Verwaltungskosten


Beitragszuschlag
Im Jahr 2000 wurde für die PKV ein gesetzlich vorgegebener Extra-Zuschlag von 10 % auf den gesamten Tarifbeitrag eingeführt. Dieser wird auf die Prämie aufgeschlagen und betrifft alle Vollversicherten vom vollendeten 21. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Nicht betroffen sind also Zusatzversicherungen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den im Alter hohen finanziellen Belastungen der Versicherten entgegenzuwirken.

Das finanzielle Polster, das durch den Beitragszuschlag angelegt wird, dient ab dem 65. Lebensjahr dazu, die Beiträge stabil zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr lässt der Gesetzgeber auch Beitragssenkungen durch das Polster zu; vorher ist dies nicht möglich.


Arbeitgeberzuschuss und Beitragsrückzahlung
Privat versicherten Arbeitnehmern wird ein hälftiger Arbeitgeberzuschuss gewährt, der sich in seiner Maximalhöhe an einem vergleichbaren Beitrag zur GKV richtet (siehe Berechnungs- und situationsabhängige Beispiele).

In vielen Tarifen besteht die Möglichkeit, Beiträge zurückzuerhalten, wenn keinerlei Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist vergleichbar mit dem entsprechenden Wahltarif der Nichtinanspruchnahme in der GKV.


Beispiele für Beitragsberechnungen und Beitragserhöhungen finden sich hier: