In der PKV abgesicherter Personenkreis
Die meisten Personen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Demgegenüber steht der relativ kleine Personenkreis derjenigen, die sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern können. Die vergleichsweise geringe Anzahl privat Versicherter ergibt sich aus der Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen und aus einer sehr hoch angesetzten Mindesteinkommensgrenze.
Versicherungspflichtgrenze
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt für 2009 bei 48.600 €/Jahr beziehungsweise 4.050 €/Monat. Wenn das Einkommen mindestens drei Jahre lang über dieser Grenze liegt, verliert man die gesetzliche Versicherungspflicht und kann in die PKV wechseln.
Von der Versicherungspflicht befreite Personengruppen
Generell steht die Mitgliedschaft in einer PKV folgenden Versichertengruppen offen:
- Personen in geringfügiger Beschäftigung
- Personen, die freiwillig in der GKV sind (also mehr als die JAEG verdienen)
- Rentnern
- Personen, die hauptberuflich selbständig oder freiberuflich tätig sind
- Studenten
- Personen mit Behinderung, die in entsprechenden Einrichtungen beschäftigt sind
- Personen, die älter als 55 Jahre sind und versicherungspflichtig werden; sie dürfen jedoch in den vorangegangenen fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sowie zumindest die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig gewesen sein
- Geschäftsführer von GmbH-Gesellschaften, die versicherungsfrei sind
- Personen, die als Umschüler in Rehabilitationsmaßnahmen arbeiten
Keine Aufnahmepflicht
Personen, die den genannten Gruppen angehören, haben zwar die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, die Versicherer müssen sie jedoch nicht aufnehmen. Entscheidend sind neben dem Gesundheitszustand auch das allgemeine Risikopotenzial des Antragstellers: Handelt es sich also um einen Hochrisikopatienten, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit von keiner privaten Krankenkasse aufgenommen. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann sich also mitunter schwierig gestalten.
Beamte
Beamte sichern sich in den meisten Fällen über die PKV ab, da dies für sie weitaus billiger ist als die GKV. Sie stellen eine Sondergruppe dar, denn sie haben einen Anspruch auf Beihilfe zu ihrer Krankenversicherung durch ihren Arbeitgeber - also Bund und Länder. Dementsprechend nehmen sie keine Vollversicherung in Anspruch, sondern decken über die PKV die verbleibenden Restkosten ab. Außerdem erfolgt häufig noch eine zusätzliche Versorgung durch Ergänzungstarife, um weitere Leistungen abzudecken, denn die Beihilfe umfasst nicht alle Leistungen, die in der Vollversicherung sonst üblich sind. Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe Beihilfen für Beamte üblicherweise gezahlt werden:
Berechtigter | 50 % |
Berechtigter mit mehreren Kindern (mindestens zwei) | 70 % |
Ehepartner (wenn berechtigungsfähig) | 70 % |
Kinder (wenn berechtigungsfähig) und Waisen | 80 % |
Versorgungsempfänger | 70 % |
Empfänger von Heilfürsorge
Empfänger von Heilfürsorge erhalten üblicherweise von ihrem Arbeitgeber zu 100 % ihre Gesundheitskosten erstattet. Allerdings können ihre Ehepartner, die häufig nicht den vollen Satz erhalten (vergleichbar mit den oben in der Tabelle aufgeführten Sätzen für Beamte), ebenfalls auf eine Teilabdeckung durch die PKV angewiesen sein. Gleiches gilt für Empfänger von Heilfürsorge, die in den Ruhestand gehen. In diesem Fall wird dann ebenfalls nur noch ein Teil der Gesundheitskosten getragen.
Versicherungspflicht
Seit Anfang 2009 gilt die generelle Pflicht zur Krankenversicherung. Somit muss seit diesem Zeitpunkt jeder in Deutschland lebende Bürger einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorweisen können. Dies gilt dann auch für Personen, die unter den Zuständigkeitsbereich der PKV fallen - zum Beispiel, weil sie dieser aufgrund ihres Berufs zugeordnet werden oder vormals in der PKV Mitglied waren. Für Letztere gibt es bestimmte Vorgaben und Sonderregelungen, die unter anderem dafür sorgen, dass diese Personen nicht aufgrund der Beitragszahlung in finanzielle Notlagen geraten.
Weiterführende Informationen finden sich hier:
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






