Krankenhaustagegeld-Versicherung

Im Unterschied zur Krankentagegeld-Versicherung zahlt die Versicherung hier nur im Falle einer stationären Heilbehandlung, nicht aber für einen krankheitsbedingten Ausfall an sich.

Es wird für jeden Tag, der in der Klinik verbracht werden muss, ein vorher fest vereinbarter Geldbetrag gezahlt. Dieser dient dazu, die Kosten zu decken, die während eines Aufenthaltes in der Klinik anfallen und nicht durch andere Versicherungen - wie die Kranken- oder Unfallversicherung - abgedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, einen Stellvertreter am Arbeitsplatz oder ein „Rooming-in“, also die Aufnahme einer Bezugsperson im Krankenhaus, wenn ein Kleinkind dort behandelt werden muss.

In bestimmten Fällen, besonders wenn die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten unabhängig von einer Zusatzversicherung als allgemeine Krankenhauskosten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet und beglichen.


Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Versicherung
Der Abschluss kann sowohl im Rahmen einer privaten Unfallversicherung, die nur im Falle eines Unfalls zahlt, als auch als private Zusatzkrankenversicherung erfolgen.

Gezahlt wird das Tagegeld, wenn die Bescheinigung des Krankenhauses über den Grund und die Dauer der Behandlung im Krankenhaus vorliegt. Ein Kostennachweis über bestimmte Leistungen ist dafür nicht notwendig. Die Höhe der Zahlungen ist einkommensunabhängig. Wie bei anderen bereits vorgestellten Zusatzgesundheitsversicherungen auch, ist hier das Alter, der Gesundheitszustand und die gewünschte Höhe der späteren Zahlungen von Bedeutung.

Üblicherweise beträgt die Wartezeit bis zum Anspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung drei Monate, bei Unfällen kann diese verkürzt, bei bestimmten Behandlungsformen verlängert werden.