Fahrerflucht und Handyverbot
Im öffentlichen Straßenverkehr ist besondere Vor- und Rücksicht geboten. Die Vorsicht gebietet, dass Fahrer lediglich über eine Freisprechanlage telefonieren und somit beide Hände frei haben;
nur so ist eine adäquate Reaktion gewährleistet. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte jedoch nicht nur darauf achten, keinen Schaden zu verursachen, sondern ist auch dazu verpflichtet, selbst verursachte Schäden umgehend zu melden. Unterlässt man dies, macht man sich der Fahrerflucht schuldig und muss mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die Folgen von Fahrerflucht und Verstößen gegen das Handyverbot:
Fahrerflucht
Tatbestand | Punkte |
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) | 5 |
Sonstige Fälle der Fahrerflucht | 7 |
Handyverbot
Tatbestand | Strafe | Punkte |
Kraftfahrzeugführer telefoniert | 40 € | 1 |
Radfahrer telefoniert | 25 € | Keine |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stand: Dezember 2008
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