Eintritt eines Schadenfalls

Wird eine Person unverschuldet durch einen Unfall geschädigt, kommt die gegnerische Versicherung für die Reparaturkosten, aber zusätzlich auch für weitere Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie Folgekosten auf.

Diese Ansprüche muss der Geschädigte aber geltend machen. Wurde der Unfall selbst verschuldet, erhält man für den Schaden am eigenen Fahrzeug nur Ersatz, falls man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.


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