Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung
Versicherungsschutz besteht in der Vollkaskoversicherung nach
§ 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch folgende Ereignisse:

  • Ereignisse der Teilkaskoversicherung

    • Brand und Explosion
    • Diebstahl
    • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Haarwild
    • Glasbruch
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung 

  • Unfall: Nach § 12 AKB ist ein Unfall ein unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis

  • Mut- oder böswillige Handlungen



Teilkaskoversicherung
Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung besteht nach § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung



Vergleich von Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Schaden entstanden durch

Vollkasko

Teilkasko

Brand

X

Explosion

X

Diebstahl/Raub

Sturm

Hagel

Blitzschlag

Überschwemmung

Zusammenstoß mit Haarwild

Glasbruch

Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Selbstverschuldete Unfälle

 

Mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (zum Beispiel Lackkratzer)