Insassenunfallversicherung
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist weniger wichtig, da die Risiken der Insassenunfallversicherung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abgedeckt sind.
Die Insassenunfallversicherung deckt die Schadenersatzansprüche der Insassen. Seit 2002 übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche von Insassen des eigenen Autos gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter. Der Versicherungsschutz für den Fahrer selbst ist darin nicht enthalten. Er sollte eine Unfallversicherung abschließen, wodurch ein vollständiger Versicherungsschutz besteht.
Die Insassenunfallversicherung leistet nur bei solchen Unfällen Versicherungsschutz, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs stehen. Nach § 18 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bezieht sich die Versicherung auf Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs stehen. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Das heißt, der Versicherungsnehmer vereinbart mit dem Versicherer bei Vertragsabschluss, welche Leistung bei Eintritt des Schadenfalls gezahlt wird. Es ist also nicht der konkrete Schaden, der als Maßstab für die Höhe der Entschädigung angesetzt wird - so wie es beispielsweise in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung der Fall ist. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird unabhängig vom finanziellen Schaden bezahlt. Die Insassenunfallversicherung tritt, da sie eine Summenversicherung ist, auch dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer seinen Schaden bereits von anderer Stelle ersetzt bekommen hat. Dadurch ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall wirtschaftlich besser gestellt ist als vor Eintritt des Unfalls.
Nach § 18 Abs. 2 der AKB liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis, dem sogenannten Unfallereignis, unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






