Private Krankenversicherung
Beitritt
Wer in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss als Arbeitnehmer über ein bestimmtes Einkommen verfügen. Dieses muss im Jahr 2008 mindestens 4.012,50 € pro Monat betragen haben. Für 2009 gilt respektive ein monatliches Einkommen von mindestens 4.050 €.
Künstler, Freiberufler und Selbständige können sich unabhängig von ihrem jährlichen Einkommen privat versichern. Sie dürfen sich allerdings auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern, siehe auch Versicherungspflicht.
Beamte, Abgeordnete und Richter können sich ebenfalls privat krankenversichern. Sie gehören in den Personenkreis, welcher in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist.
Über einen Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheidet letztlich allerdings der Versicherer. Der Versicherungsanwärter muss dazu selbst Auskunft über bestehende Erkrankungen und bisher durchgeführte Behandlungen geben. Aufgrund dieser Informationen kann die gewünschte private Krankenversicherung einschätzen, welche Risiken sich aus der Krankengeschichte des Versicherungsnehmers ergeben. Dieser wird zu einer ehrlichen Auskunft aufgefordert. Darüber hinaus kann die private Krankenversicherung vom Versicherungsanwärter auch verlangen, dass dieser einen Gesundheitscheck durchführen lässt. Die Ergebnisse des Checks sowie die Beantwortung zu Vorerkrankungen und Risiken sind ausschlaggebend dafür, ob ein Versicherungsanwärter in die private Krankenversicherung eintreten darf.
Prämien
Als Prämie wird in der privaten Krankenversicherung der monatliche Versicherungsbeitrag bezeichnet. Dieser richtet sich nach den Leistungen, die der Versicherte im Krankheitsfall in Anspruch nehmen möchte, und nach seinem Gesundheitszustand sowie nach Alter und Geschlecht. Die Prämien richten sich nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Die Prämienzahlungen decken die Leistungen ab, die der Versicherte im Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung vereinbart hat. Die Versicherer bieten in Form spezieller Tarife Kombinationen verschiedener Leistungen an, für die vom Versicherer teilweise auch eine Selbstbeteiligung gewählt werden kann. Das bedeutet dann aber auch, dass er zusätzlich zu seiner monatlichen Prämie einen Eigenanteil von Behandlungskosten tragen muss. Je höher die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall, desto geringer die monatliche Prämie des Versicherten.
Basisschutz
Der Basisschutz einer privaten Krankenversicherung ist ein Tarif, der wesentliche medizinische Leistungen für den Versicherten beinhaltet und im Krankheitsfall eine medizinische Versorgung bietet, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Er gilt nicht nur als Basisschutz, sondern auch als „Einstiegstarif“. Das heißt, dass er sich für Versicherte eignet, die bisher nicht in der privaten Krankenversicherung versichert waren.
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