
Grundsätzlich wird in Deutschland jede Person, die krank ist und deshalb einen Arzt aufsucht oder sich in ein Krankenhaus begibt, medizinisch behandelt. Die Behandlung erfolgt unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Geschlecht oder anderer Faktoren. Auch wenn eine Person nicht krankenversichert ist, leistet ein Arzt in jedem Fall medizinische Hilfe, gleichgültig ob es sich dabei um eine Behandlung durch einen Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder Facharzt handelt. Notfälle haben bei der Behandlung stets Vorrang. Aus diesem Grund werden in Notaufnahmen von Krankenhäusern Listen mit Rangfolgen erstellt, die sich nach der Dringlichkeit der einzelnen Fälle richten.
Möchte man einen Termin mit einem Arzt vereinbaren, kann man sich telefonisch oder persönlich in der gewünschten Praxis anmelden. In Deutschland muss ein Patient für den Besuch eines Arztes eine Praxisgebühr entrichten. Diese muss jedoch nur von Personen entrichtet werden, die gesetzlich krankenversichert sind. Privat Versicherte müssen diese nicht zahlen.
Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungsprinzipien. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt das Sachleistungsprinzip, bei der privaten Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip vor. Mit dieser Unterscheidung geht auch einher, dass die Zahlung von Medikamenten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verschieden geregelt ist. Für Medikamente muss ein Patient in Deutschland entweder selbst zahlen, eine Zuzahlung leisten oder gar nicht zahlen.
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