Ombudsmann
Der Ombudsmann spielt eine entscheidende Rolle, um unbürokratisch Streitigkeiten zwischen Kunden und Kreditinstituten beizulegen. Als neutrale und eigenverantwortliche Stelle versucht der Ombudsmann in Schlichtungsverfahren Lösungen zu finden.
So können oft teure Gerichtsverfahren vermieden werden. Im Allgemeinen wurde der Ombudsmann zur Hilfe des Verbrauchers etabliert, aber auch Firmen und Geschäftskunden, wie beispielsweise ein Ombudsmann für Versicherungen, können diesen in bestimmten Fällen anrufen.
Solange der Streitgegenstand nicht verjährt ist oder gerichtlich beziehungsweise außergerichtlich von einer anderen Schlichtungsstelle behandelt wurde, kann der Ombudsmann aktiviert werden. Außerdem muss der Fall ohne Ladung von Zeugen verhandelbar sein.
Die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken nimmt die Beschwerden des Kunden entgegen und leitet diese an den Ombudsmann weiter, so arbeiten Ombudsmann und Banken sehr eng zusammen. Der Verbraucher hat während der gesamten Verfahrensdauer nur seine Telefon- und Portokosten zu tragen. Das Urteil ist für Banken bindend, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt. Dem Kunden bleibt der Rechtsweg immer offen.
Wissen Sie, wie ein Ombudsmann bestellt wird? Der Vorstand des Bundesverbands Deutscher Banken ist für die Ernennung des Ombudsmanns verantwortlich. Werden Sie zum Sachkundigen und lesen Sie mehr über die Bestellung.
Sie möchten erfahren, ob Sie die Leistungen des Ombudsmanns in Anspruch nehmen können? Einige Situationen beeinträchtigen die Zulässigkeit des Verfahrens. Alle Informationen zur Zulässigkeit.
Kennen Sie das Vorprüfungsverfahren? Bevor Ihre Beschwerde an den Ombudsmann weitergereicht wird, überprüft die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands Deutscher Banken den Streitfall auf Zulässigkeit. Erfahren Sie alles zum Vorprüfungsverfahren.
Sie interessieren Sie sich für das Schlichtungsverfahren? Nachdem die Kundenbeschwerdestelle über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde entschieden hat, wird Ihr Antrag an den Ombudsmann weitergeleitet. Erfahren Sie hier das Weitere Vorgehen beim Schlichtungsverfahren.
Sie haben noch offene Fragen rund um das Thema Ombudsmann beispielsweise in Bezug auf die Kosten? Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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