Kostenloses Girokonto

Für die Führung eines Girokontos muss nicht zwangsläufig eine Grundgebühr anfallen. Zahlreiche Banken bieten unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Girokonto an.

Zu diesen Voraussetzungen können beispielsweise die Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen, wie etwa Studenten, oder auch ein monatlicher Mindestzahlungseingang gehören.

Die Produktpalette in Deutschland reicht von Konten, die Kunden bis zu einer bestimmten Altersgrenze komplett kostenlos angeboten werden, über Konten, bei denen lediglich beleghafte Buchungen gebührenpflichtig sind, bis hin zu Gehaltskonten, die bei regelmäßigem Zahlungseingang auch Zusatzleistungen wie etwa eine Kreditkarte kostenlos anbieten. Einige Banken gewähren Sonderkonditionen, wenn das Konto ausschließlich online geführt wird, andere setzen wiederum den Erwerb eines verzinsten Genossenschaftsanteils voraus.


Gehaltskonten
Eine weitverbreitete Form des Girokontos ist das Gehaltskonto. Der monatlich erfolgende Eingang von Gehalt, Lohn oder Rente ermöglicht dem Kunden finanzielle Flexibilität, da die Höhe des Einkommens für den zur Verfügung gestellten Kreditrahmen maßgebend ist. Nun erlassen viele Banken die monatliche Grundgebühr und gewähren so ein kostenloses Girokonto, wenn das Gehalt den festgelegten Mindestzahlungseingang überschreitet.

Die Höhe des Mindestzahlungseingangs variiert zwischen den Banken und teilweise auch zwischen den verschiedenen Girokonten einer Bank. Auf einige Konten muss monatlich lediglich ein Habenumsatz erfolgen, exklusivere Angebote setzen Eingänge von bis zu 3.000 € voraus, damit die Grundgebühr teilweise oder vollständig entfällt. Je nach Anbieter sind Transaktionen und/oder Kreditkarten ebenfalls kostenlos oder ziehen Gebühren nach sich.


Schüler- und Studentenkonten
Auf dem Markt finden sich heute zahlreiche Angebote, die ausschließlich Schülern, Studenten, Azubis, Wehr- oder Zivildienstleistenden und jungen Leuten vorbehalten sind. Diese haben gute Chancen auf ein kostenloses Girokonto. Voraussetzungen für die Eröffnung eines derartigen Kontos sind Dokumente wie etwa eine Studienbescheinigung und das Unterschreiten einer festgelegten Altersgrenze. Diese beträgt in der Regel zwischen 25 und 30 Jahre für Kunden, die sich in einer Ausbildung befinden; für Berufstätige wird sie zumeist etwas niedriger festgelegt.

Während Schülern vor der erreichten Volljährigkeit Leistungen wie eine klassische Kreditkarte oder ein Dispositionskredit von Rechts wegen verwehrt bleiben, stehen Studenten bei entsprechender Bonität oft sämtliche Facetten eines Girokontos kostenlos zur Verfügung. Ein Mindestzahlungseingang ist für Schüler- und Studentenkonten nicht vorgeschrieben. Um ein Girokonto mit guten Konditionen zu finden, bietet sich ein Vergleich an, bei dem bestimmte Kriterien wie Berufsgruppe, Kontostand im Durchschnitt pro Monat und gewünschte Leistungen wie Kreditkarte einbezogen werden.