Besteuerung
Die Anfang der Jahres 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer ersetzt die bis dahin geltende Zinsertragsteuer. Es gilt dementsprechend ein Pauschalsteuersatz von 25 % für Kapitalerträge.
Für konventionelle Geldanlagen gilt somit der gleiche Steuersatz, hinzukommen nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer existiert auch der Sparerfreibetrag nicht mehr. Der Werbungskostenpauschbetrag wurde mit dem Sparerfreibetrag zum Sparerpauschbetrag zusammengelegt. Jedoch bleibt die Höhe des Betrages, der nicht versteuert werden muss, dieselbe. Erträge aus Kapitalanlagen unter einem Betrag von 801 € pro Jahr müssen nicht zu 25 % versteuert werden. Der Sparer muss bei seiner Bank dafür aber weiterhin einen Freistellungsauftrag stellen.
Das neue Modell funktioniert folgendemaßen: Es werden Kapitalerträge nicht mehr am Ende des Jahres bei der steuerlichen Veranlagung besteuert, sondern unmittelbar nachdem sie erwirtschaftet worden sind. Die Bank zieht 25 % von den Erträgen aus Kapitalanlagen ab und reicht sie als Steuer an den Staat weiter. Die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % wurde dagegen als eine steuerliche Vorauszahlung an das Finanzamt betrachtet, woraufhin ein Spitzensteuersatz erst nachträglich im Rahmen der Steuererklärung für jeden einzelnen Anleger beziehungsweise Steuerzahler festgelegt wurde. Für den Fall dass sich am Ende des Jahres ein Spitzensteuersatz ergab, der über einem 30-prozentigen Steuersatz, so bedeutete dies für den Anleger ein weiteres Mal Steuern auf seine Kapitalerträge des jeweiligen Jahres zu entrichten. Diesem Risiko sieht sich ein Sparer nun nicht mehr gegenüber, da es längst zur Abgeltung der Steuerschuld gekommen ist.
Anleger tendieren außerdem deshalb immer häufiger zum Festgeld, weil auch Anleihen und Aktien seit der eingeführten Abgeltungssteuer nach demselben Modell versteuert werden. Bei geltenden Zinsertragsteuer mussten Gewinne aus Wertpapieren nach Regelungen des deutschen Steuergesetzes in bestimmten Fällen nicht versteuert werden. Diese Möglichkeit kann mittlerweile nicht mehr ausgeschöpft werden.
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






