BAföG
Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die berufliche Zukunft. Doch für viele junge Menschen stellt die Finanzierung des angestrebten Studiums eine entscheidende Hürde dar.
Um zu verhindern, dass Begabungen nicht zur Entfaltung kommen, weil es am nötigen Geld fehlt, fördert der Staat Studenten und unter Umständen Auszubildende durch finanzielle Unterstützungen.
Wichtigstes Standbein der staatlichen Bildungsförderung ist das BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gefördert werden Studenten und Personen, die bestimmte Formen der Ausbildung absolvieren. Die Förderung ist dabei unabhängig vom gewählten Studienfach oder besonders guten Noten. Einzige Voraussetzung ist, dass Leistungen, die von der Prüfungsordnung gefordert werden, erbracht und nachgewiesen werden. Anders als bei Bankkrediten richtet sich die Höhe der Förderung nach den finanziellen Verhältnissen des Auszubildenden und seiner Familie, da das Gesetz nur Hilfe bei tatsächlicher Bedürftigkeit vorsieht. Darüber hinaus wird – von wenigen Ausnahmen abgesehen – mit Hilfe des BAföG lediglich ein erster berufsqualifizierender Abschluss gefördert. In der Regel ist es aber möglich, einen konsekutiven, das heißt einen aufbauenden Masterstudiengang zu absolvieren.
Die Förderung besteht im Regelfall zur Hälfte aus einem reinen Zuschuss, zur anderen Hälfte aus einem nicht verzinsten Staatsdarlehen. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt nach einer Karenzzeit von fünf Jahren. Die Höchstgrenze für die Schulden beträgt dabei seit 2001 10.000 €.
Im Folgenden finden sich ausführliche Informationen zum BAföG:
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Geldanlage
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- Service






