Wertpapierkredit

Eine weitere übliche Bezeichnung des Wertpapierkredits lautet „Lombardkredit“. Dieser Begriff geht historisch auf die oberitalienische Region Lombardei zurück, wo Kaufleute bereits im Mittelalter Geldmittel gegen die Stellung bestimmter Sicherheiten verliehen.

Es ist zwischen dem „echten“ und dem „unechten Lombardkredit“ zu unterscheiden. Bei einem echten Lombardkredit wird die Darlehenssumme auf ein eigens eingerichtetes Konto überwiesen und durch Pfandrechte an beweglichen Sachen oder Rechten besichert. Dagegen bekommt der Kreditnehmer einen unechten Lombardkredit auf sein Kontokorrentkonto gutgeschrieben und stellt als Sicherheiten Wertpapiere zur Verfügung. Beide besitzen nur eine kurzfristige Laufzeit, binnen derer sie entweder als Gesamtsumme oder in Raten rückzahlbar sind. Im gegenwärtigen Finanzgeschäft werden von Banken vorwiegend unechte Lombardkredite vergeben. Eine weitere Unterscheidung lässt sich hinsichtlich des Kreditzwecks treffen. Ein Wertpapierlombard stellt eine Alternative zur Veräußerung vorhandener Wertpapiere dar, wenn deren Besitzer einen zeitlich begrenzten finanziellen Engpass bewältigen müssen. Sie stellen dann börsengängige Aktien aus ihrem Besitz als Kreditsicherheiten zur Verfügung und erhalten dafür von der Bank liquide Mittel. Auf diese Weise sind Aktionäre nicht zu Verlustgeschäften gezwungen, wenn ihre Wertpapiere zum Zeitpunkt des Geldbedarfs aufgrund einer Kurssenkung zu geringe Erlöse einbringen würden.

Jedoch kann das Wertpapier nicht nur als besicherndes Mittel zur Geldbeschaffung fungieren, sondern auch den Anlass zu einer Kreditaufnahme bieten. Plant ein potentieller Kreditkunde den Kauf mehrerer profitversprechender Aktien, reichen die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel möglicherweise nicht aus, um diese Investition zu finanzieren. Ein Lombardkredit bietet die Möglichkeit, den Aktienkauf aus Fremdkapital zu bezahlen und das Darlehen anschließend zurückzuzahlen. Die gekauften Wertpapiere dienen dabei zur Besicherung des Kredits und dürfen so lange nicht abgestoßen werden, bis die Kreditschuld vollständig getilgt ist. Zur Risikoverringerung der Bank werden die Aktien oft nicht in ihrem vollen Wert fremdfinanziert, sondern der Käufer muss zumindest einen Anteil der Kosten selbst aufbringen.

Da der Verkauf von Aktien an der Börse wesentlich weniger Aufwand bereitet als die Veräußerung vieler anderer Sicherheiten, wie beispielsweise die Zwangsversteigerung eines Kraftfahrzeugs, sind sie als Besicherungsgüter sehr geeignet und werden von Banken gern akzeptiert. Jedoch beinhaltet der Aktienmarkt immer die Gefahr, dass die Papiere durch einen Kursabfall eine Wertminderung erfahren und somit einen Teil ihrer Sicherungsfunktion einbüßen. Daher sind besonders einige Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institutionen an gewisse Beschränkungen gebunden und dürfen Wertpapiere nur in einem festgelegten Rahmen beleihen.