Voraussetzungen und Konditionen der Kreditvergabe

Ein Privatkredit ist ein Darlehen, das an private Haushalte vergeben wird. Der Bedarf an fremden Geldern kann entstehen, wenn die Kosten für eine notwendige oder geplante Anschaffung nicht durch das reguläre Einkommen oder die eigenen Rücklagen gedeckt werden können.

Krediten mit längerer Laufzeit liegt meist ein kostspieliger Neukauf zugrunde, etwa eines neuen Wagens oder einer Immobilie. Eine für kürzere Zeit geliehene Summe kann hingegen vorübergehende finanzielle Notlagen abfedern.

Als Kreditgeber fungiert zumeist eine Bank oder Sparkasse. Diesen Instituten wurden anfänglich die ersparten Gelder der Bürger anvertraut, um vorrangig deren Sicherheit zu gewährleisten. Primärziel war also nicht, zusätzliche Gelder in Form von Zinsen zu erwirtschaften, sondern die zuverlässige Einlage des vorhandenen Kapitals, um es gegen Verlustrisiken abzusichern. Die Funktion der Erzielung einer Rendite kam erst später hinzu, als die verschiedenen Institute zueinander in Konkurrenz traten und ihren Kunden individuelle Vorteile bieten wollten. Um den Anlegern Zinsen zahlen zu können, müssen Banken und Sparkassen mit dem ihnen anvertrauten Kapital wirtschaften.

Üblicherweise werden die Gelder an andere Kunden verliehen, die Fremdkapital zu Finanzierungszwecken benötigen. Diese zahlen für die Kreditvergabe ein Entgelt in Form von Zinsen, die als Gewinn an die Bank fließen und auch die an die Anleger gezahlte Rendite finanzieren. Da die Liquidität der Banken das Fundament eines gesunden Finanzsystems darstellt, hat der Staat großes Interesse an einem geregelten und möglichst sicheren Kreditgeschäft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Finanzaufsichtsbehörde schreibt den Instituten aus diesem Grund vor, nicht zu hohe Kreditrisiken einzugehen, um ihre Stabilität zu gewährleisten.