Restschuldversicherung
Diese Versicherung wird von Kreditinstituten als Kreditsicherheit anerkannt, da sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder dessen Tod die noch ausstehende Darlehenssumme begleicht.
Der Kreditgeber kann sich auf diese Weise sicher sein, dass die Schulden getilgt werden. Somit ist das Adressenausfallrisiko erheblich verringert und die Chancen für den Interessenten steigen, den Kredit gewährt zu bekommen. In manchen Fällen machen die Kreditinstitute die Kreditvergabe sogar vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig.
Prämien
Die Beiträge einer Restschuldversicherung können auf zwei Arten geleistet werden: Entweder der Versicherte zahlt eine Einmalprämie bei Abschluss des Kreditvertrags und bleibt dafür während der gesamten Laufzeit geschützt, oder er begleicht monatliche, analog zur Versicherungssumme sinkende Raten. Die Versicherungssumme ist dabei mit dem ausstehenden Rest der Kreditsumme gleichzusetzen. Die Versicherungsanbieter beschränken den Schutz allerdings durch spezielle Klauseln. So leisten sie beispielsweise meist nicht, wenn der Versicherte innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Police Selbstmord begeht oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich von der bevorstehenden Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wusste.
Tritt der Versicherungsfall ein, so muss dem Versicherungsanbieter innerhalb von drei Monaten Bescheid gegeben werden. Für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers wird die Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde sowie eines ärztlichen Gutachtens gefordert, das Aufschluss über die genaue Todesursache und den etwaigen Krankheitsverlauf gibt. Wird nicht nur der vorzeitige Todesfall, sondern auch Arbeitslosigkeit und -unfähigkeit mitversichert, so steigt die Prämienzahlung deutlich, da die letztgenannten Risiken erheblich höher sind.
Um einen zügigen und unbürokratischen Vertragsabschluss zu gewährleisten, verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf eine vorherige Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers, erlässt aber Einschränkungen hinsichtlich des Alters. So wird die Restschuldversicherung für gewöhnlich nur gewährt, wenn man das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Risiko der Arbeitslosigkeit darf das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht worden sein.
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