Maßnahmen

Jedem notleidenden Kredit liegt eine temporäre oder langfristige Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zugrunde. Besonders wenn es sich um keine gravierende Verschlechterung der Bonität des Kunden handelt, wird die Bank zunächst versuchen, sich auf die vorhandene Notlage einzustellen und den finanziellen Engpass zu überbrücken.

Diese Vorgehensweise liegt in den meisten Fällen eher im Interesse des Kreditnehmers, der sich sonst vor der Kündigung des Kreditverhältnisses und damit der sofortigen Fälligkeit der noch ausstehenden Schuldsumme gegenüber sähe.

Ein kulantes Verhalten der Bank kann beispielsweise in zeitweiligem Aussetzen der Ratenzahlungen, Umschuldungsverfahren oder Zugeständnissen hinsichtlich des Kreditlimits bestehen. Genügt dieses Entgegenkommen jedoch nicht, um eine Verbesserung der Wirtschaftslage des Schuldners zu erreichen, muss das Kreditinstitut versuchen, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten. In diesem Fall stehen ihm verschiedene Optionen zur Verfügung.

Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos kann vom Kreditnehmer die Bestellung zusätzlicher oder höherwertiger Sicherheiten verlangt werden, um die gesteigerte Verlustgefahr abzudecken. Ist der Schuldner nicht in der Lage, ausreichende Sicherheiten aufzubringen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, greift das außerordentliche Kündigungsrecht des Kreditgebers. Macht er von diesem Gebrauch, so wird die Rückzahlung der Kreditsumme sofort fällig. Alternativ zur Kreditkündigung können auch die zur Verfügung gestellten Sicherheiten verwertet und die daraus gewonnenen finanziellen Mittel zur Begleichung der Schuld genutzt werden. Außerdem darf die Bank gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihr Pfandrecht durchsetzen und angelegte Werte des Kreditnehmers zurückhalten, sofern sie zur Befriedigung der Ansprüche des Kreditgebers genutzt werden dürfen.