Insolvenz
Verschuldet sich eine Person über ihre Verhältnisse hinaus, so werden bei einer Zahlungsunfähigkeit häufig die Forderungen mehrerer Gläubiger nicht erfüllt und es kommt zu verschiedenen Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren.
In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass nicht alle Ansprüche gleichermaßen und gerecht befriedigt werden, sondern nur jene Kreditgeber Erfolg haben, die zuerst von der verschlechterten Finanzlage des Schuldners erfahren. Um dies zu vermeiden und stattdessen eine ausgeglichene Verteilung der noch vorhandenen Vermögenswerte zu erreichen, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Es gibt sowohl Unternehmens- als auch Privatinsolvenzen. Mittels dieser Vorgehensweise soll entweder eine Tilgung der ausstehenden Schulden unter Auflösung des verbliebenen Vermögens angestrebt oder, vornehmlich bei einer betrieblichen Insolvenz, dem Unternehmen die Chance auf ein Fortbestehen gegeben werden, indem das restliche Kapital nach einem Insolvenzplan möglichst effektiv genutzt wird. Der Insolvenzantrag, der das Verfahren initiiert, kann sowohl vom Kreditgeber als auch vom Schuldner selbst gestellt werden. Gerechtfertigt wird dieser durch das Vorliegen einer oder mehrerer der folgenden Situationen:
Von einer Zahlungsunfähigkeit muss der Gläubiger ausgehen, wenn der Schuldner keine Zahlungen mehr leistet. Üblicherweise erfolgt ein derartiges Versäumnis nicht aus Unwilligkeit, sondern weil es aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr möglich ist, die Forderungen zu begleichen.
Werden die finanziellen Schwierigkeiten bereits vor ihrer Eskalation festgestellt, kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorausgesehen werden. In diesem Fall können Gegenmaßnahmen eventuell eine weitere Negativentwicklung verhindern und die Lage des Schuldners stabilisieren.
Eine Überschuldung muss hingegen nicht zwangsläufig zur Zahlungsunfähigkeit führen. Sie beschreibt die kritische Situation, in der sich mehr Schulden angesammelt haben, als der Kreditnehmer mit seinem Vermögen auszugleichen imstande ist. Der Betrag der Verpflichtungen übersteigt demnach die Wertsumme, die sich aus den Besitztümern des Kreditnehmers ergibt.
Weiterführende Informationen können hier eingesehen werden:
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Kreditkarte
- Kredit
- Voraussetzungen & Konditionen
- Ablauf eines Kreditgeschäfts
- Sicherheiten
- Einteilung von Krediten
- Dispositionskredit
- Geduldeter Überziehungskredit
- Wertpapierkredit
- Ratenkredit
- Sofortkredit im Verlgeich - Sofort online beantragen
- Onlinekredit
- Kredit für Auszubildende
- Notleidende Kredite
- Widerrufsrecht & Beschwerde
- Beendigung des Kreditverhältnisses
- Gesetze & Institutionen
- Baufinanzierung
- Studienfinanzierung
- Autoleasing & Autofinanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






