Die Solvabilitätsverordnung

Als Ergänzung zum Kreditwesengesetz ist in der Solvabilitätsverordnung festgelegt, wie hoch die finanziellen Eigenmittel eines Kreditinstituts angesetzt werden müssen. 

Damit konkretisiert sie die Anforderungen an die Geldreserven, die zur Sicherung der von der Bank verwalteten Einlagen dienen sollen. Um einen angemessenen Wert festzulegen, kann entweder ein Pauschalsatz angewendet oder die korrekte Summe anhand eines individuell durchgeführten Ratings ermittelt werden.

Die Banken sind nicht nur verpflichtet, einen ausreichenden Anteil an Eigenkapital bereitzustellen, sondern sie müssen ihre Verfahren des Risikomanagements laut Solvabilitätsverordnung auch offenlegen. Diese Pflichtauskünfte beinhalten Angaben zu den eingegangenen Adressenausfallrisiken, zu Risiken des aktuellen Finanzmarkts sowie einer zukünftigen Zinsänderung. Dabei müssen die verfolgten Strategien des Instituts, laufende Arbeitsprozesse und die Organisation der Risikominimierung dargestellt werden.