Die MaRisk
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) fungieren als Bewertungsrichtlinie für die BaFin bei der Einschätzung der einzelnen Kreditinstitute.
Dabei werden nicht nur theoretische Aspekte, sondern auch praxisnahe Verfahrensweisen aufgezeigt. Die MaRisk untergliedern sich in zwei Teile: einem Abschnitt mit allgemeinen Anforderungen und einem Abschnitt über besondere Verfügungen. Im ersten Teil, der sich nicht auf spezielle Geschäftsvorgänge bezieht, wird der Begriff des Risikomanagements näher erläutert und dessen Instrumente definiert. Diese sind das interne Kontrollsystem und die Interne Revision. Weiterhin beinhaltet dieser Abschnitt Informationen über den Anwenderkreis der Regelungen und zu den einzelnen Geschäftsarten. Die Geschäftsleitung wird explizit als Träger der Gesamtverantwortung eines Kreditinstituts positioniert und die Eigenheiten aufgelistet, welche die jeweiligen Risikoarten spezifizieren und voneinander abgrenzen.
Im zweiten Teilbereich der MaRisk werden die Abläufe der im ersten Teil genannten Vorgänge genauer erklärt. Dabei spielen insbesondere die Verfahren zur Schadensidentifikation, Risikofrüherkennung und -klassifizierung eine wichtige Rolle. Die Vorgaben erstrecken sich bis zur Ebene des Risikolimits für einen einzelnen Kreditabschluss, um durch die exakte Beobachtung der Details das Gesamtrisiko überblicken zu können. Außerdem besteht die Pflicht, der Geschäftsleitung mindestens alle drei Monate mittels eines ausführlichen Risikoberichts die aktuelle Markt- und Firmensituation darzulegen.
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