Basel II

Ein solides Finanzsystem zählt als essentielles öffentliches Gut einer funktionierenden Gesellschaft. Daher besteht ein großes und gerechtfertigtes Interesse daran, die Stabilität und Sicherheit des Bankwesens zu gewährleisten. 

Dies setzt voraus, dass die Geschäfte einer Kontrollaufsicht unterliegen, um einerseits einen Machtmissbrauch Einzelner zu vermeiden und Kriminalität vorzubeugen, andererseits aber auch um das effiziente Arbeiten der Kreditinstitute zu überwachen. Diese Aufgabe kann aufgrund der grenzübergreifenden Finanzgeschäfte nicht von jedem Land einzeln bewältigt werden. Regulierungen hinsichtlich ihrer Geschäftsabläufe bedeuten gleichzeitig für jede Bank Einschränkungen, daher würden die Kreditinstitute dazu neigen, ihre Arbeitsprozesse in die Länder zu verlagern, welche ihnen die geringsten Vorgaben auferlegen. Dies brächte letztendlich eine internationale Konkurrenz mit sich, woraufhin die Kontrollmechanismen schrittweise wieder abgebaut würden.

Als funktionale Alternative zu diesem Szenario erwies sich die Entwicklung eines international besetzten Aufsichtsgremiums, das ein für alle Mitgliedstaaten geltendes Regelwerk erarbeitete. Dieser Basler Ausschuss für Bankenaufsicht besitzt jedoch keine Befugnisse zur Durchsetzung und Kontrolle der Richtlinien, sondern kann diese lediglich mit einem Empfehlungscharakter verabschieden. Im Regelfall werden sie allerdings von den gesetzgebenden Organen der einzelnen Länder in die jeweiligen Rechtsvorschriften übernommen und erlangen somit für die Kreditinstitute verbindliche Gültigkeit.

Das als „Basel I“ bekannt gewordene Regulatorium wurde im Jahr 1988 herausgegeben und beinhaltete unter anderem die Vorgabe, dass Unternehmenskredite generell mit 8 % Eigenkapital unterlegt werden müssen. Auf diese Weise wurden jedoch die Ergebnisse der Bonitätsprüfung nicht berücksichtigt und zahlungskräftige sowie risikobehaftete Schuldner einer Gleichbehandlung unterzogen. Dieses Defizit war einer der Anstoßpunkte zu einer Überarbeitung der Regelungen durch den Basler Ausschuss. Zwischen der Vorlage des ersten Entwurfspapiers im Jahr 1999 bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Regelungen vergingen sieben Jahre.

Das ab Ende 2006 umgesetzte Regelwerk stützt sich vor allem auf drei zentrale Punkte. Zum einen werden die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von Krediten neu geregelt und von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Schuldners abhängig gemacht. Auf diese Weise werden Kreditnehmer mit guter Bonitätsbewertung durch geringere Zinssätze bevorteilt, während Kreditnehmer mit höherem Ausfallrisiko dieses durch entsprechend höhere Zinszahlungen ausgleichen müssen. Der zweite inhaltliche Kernpunkt von Basel II umreißt die der Bankenaufsicht zur Verfügung stehenden Überprüfungsmethoden der Einhaltung von bestimmten Standards in den Banken. Im dritten Schwerpunkt ist dagegen festgeschrieben, welche Vorgänge und Geschäftsprozesse durch die Banken offengelegt werden müssen.