Dispositionskredit
Der Dispositionskredit ist eine Variante des Kontokorrentkredits, er wird also Privatkunden im Rahmen der Nutzung ihres Girokontos gewährt.
Dabei ist es möglich, die Vereinbarung im persönlichen Beratungsgespräch mit einem Bankmitarbeiter oder auch per Post zu treffen. Da der Abschluss in Form eines Ferngeschäfts dem Kreditinstitut zusätzliche Informationsverpflichtungen auferlegt, wird die Unterzeichnung in Präsenz bevorzugt. Der Vertrag beinhaltet keinen festgelegten Verwendungszweck, für den der geliehene Betrag bestimmt ist. Der Kontoinhaber kann somit frei über die vereinbarte Summe verfügen. Ein Dispositionskredit erlaubt dem Kreditnehmer, sein Konto über dessen Deckungsgrenze hinaus zu belasten. Es wird zumeist keine feste Laufzeit vereinbart, sondern der Kredit kann je nach Bedarf immer wieder getilgt und neu in Anspruch genommen werden.
Die gewährte Darlehenssumme wird durch das Kreditinstitut meist nach dem regelmäßig auf das Konto eingezahlten Nettoeinkommen des Kontoinhabers bemessen. Dabei ist es durchaus üblich, die verdreifachte Einkommenssumme als Kreditlimit festzulegen. Die sicheren Einkünfte tilgen die Schulden in regelmäßigen Abständen zumindest teilweise und der Kontoinhaber bleibt ohne größeren Aufwand auch bei ungeplanten finanziellen Belastungen liquide. Auch aus der Vergabe eines Dispositionskredits erwächst der Bank ein finanzielles Risiko, das durch die Erhebung von Zinsen abgedeckt werden muss.
Kosten
Für die Einräumung eines Dispositionskredits wird vom Kreditinstitut ein variabler Zinssatz festgelegt. Dieser wird nur auf die tatsächlich in Anspruch genommene Kreditsumme angewandt und entweder viertel- oder halbjährlich abgerechnet. Außerdem fallen für das private Girokonto üblicherweise Kontoführungsgebühren an sowie Aufwendungen für Transaktionen wie Kontoauszüge und Überweisungen.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Wie bei jeder seriösen Kreditgewährung geht der Vertragsunterzeichnung eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Interessenten voraus. Die Bewertung erfolgt anhand der finanziellen Situation, aber auch Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pflichtgefühl und Glaubwürdigkeit spielen eine Rolle. Besteht das Konto bereits eine gewisse Zeit bei dem Kreditinstitut, so liefern die bisherigen Zahlungseingänge und Transaktionen einen Einblick in das Zahlungsverhalten des potentiellen Kreditnehmers. Auf diese Weise ist es der Bank möglich, das Adressenausfallrisiko mit hinreichender Genauigkeit einzuschätzen. Positiv wirken sich auf die Bewertung der materiellen Kreditwürdigkeit regelmäßige Zahlungseingänge sowie ein fester Arbeitsplatz aus, da die Rückzahlung des Kredits somit durch eine sichere Einnahmequelle gewährleistet ist. Um die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit überprüfen zu können, fordert die Bank Einsicht in die persönlichen Unterlagen des Antragstellers. Aussagekräftig erweisen sich die Einkommensteuerbescheide, der Arbeitsvertrag und die Auskunft der Schufa.
Besicherung
In der Regel ist für die Gewährung eines Dispositionskredits keine Bestellung spezieller Kreditsicherheiten gefordert. Damit handelt es sich um einen Blankokredit. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute ist allerdings festgelegt, dass bei einem Zahlungsverzug die Zahlungseingänge des betreffenden Kontos gepfändet werden können, um einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Beläuft sich die zugestandene Kreditsumme auf einen außergewöhnlich hohen Betrag, können zusätzliche Sicherheiten wie Bürgschaften oder Restschuldversicherungen in Erwägung gezogen werden.
Der Gesetzgeber hat für privat genutzte Dispositionskredite zusätzliche Vorschriften geschaffen, an die sich Banken und Sparkassen halten müssen. Sie ermöglichen eine mit weniger Aufwand verbundene Handhabung und lockern die strengen Regelungen, die bei anderen Darlehen obligatorisch sind. Bestimmte Obliegenheiten gelten allerdings auch bei Dispositionskrediten. So ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Kontoinhaber bereits über die Konditionen des Kredits zu informieren, bevor er diesen das erste Mal in Anspruch nimmt. Als wichtige Informationen werden in diesem Zusammenhang die Obergrenze des Kreditrahmens, der Jahreszins und die Kündigungsmodalitäten betrachtet.
Kündigung
Möchte der Kreditnehmer den Dispositionskredit beenden, so ist dafür lediglich der Ausgleich des Kontostands notwendig. Von Seiten des Kreditinstituts kann die Kündigung erfolgen, wenn die eingehenden Zahlungen nicht mehr ausreichen, um das Konto zwischenzeitlich wieder zu decken. Sollte sich die finanzielle Lage des Kontoinhabers beispielsweise durch Arbeitslosigkeit verschlechtern, hat die Bank ebenfalls ein Kündigungsrecht.
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