Beendigung des Kreditverhältnisses

Ein vereinbartes und vertraglich festgelegtes Kreditverhältnis kann auf drei verschiedene Arten beendet werden. Wurde die Rückzahlung des Kredits in einer Summe oder in vereinbarten Raten vollständig erbracht, so enden alle Verpflichtungen des ehemaligen Schuldners gegenüber dem Kreditinstitut.

Wurde dagegen ein variables Darlehen über einen bestimmten Zeitraum gewährt, beispielsweise ein Kontokorrentkredit, so verliert dieses mit dessen Ablauf seine Gültigkeit. Ist die Zeitspanne ausgeschöpft, sollte am Ende des Kreditvertrags das Konto des bisherigen Schuldners ein Guthaben aufweisen oder zumindest ausgeglichen sein.

Wurde jedoch bei Vertragsabschluss kein Stichtag als Endpunkt des Kreditverhältnisses beschlossen, erlischt es mit der Kündigung durch entweder den Kreditnehmer oder den Kreditgeber. Als Kündigung wird die Absichtserklärung eines Vertragspartners gegenüber des anderen bezeichnet, das bestehende Vertragsverhältnis innerhalb einer festgelegten Frist zu beenden.


Informationen über die Möglichkeiten der Kündigung eines Kreditvertrags befinden sich hier: