Kreditvertrag
Das Wesen eines Kreditvertrags bestimmt sich über zwei ihn charakterisierende Attribute: Zum einen wird durch den Kreditantrag des potentiellen Kreditnehmers das Verfahren der Kreditvergabe eingeleitet. Zum anderen erfolgt nach positiv bewerteter Bonität des Kunden die Kreditzusage der Bank.
Damit bestehen zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrags bedingen.
Vertragsverhandlungen
Die Kontaktaufnahme zur Einleitung eines Kreditvergabeverfahrens erfolgt in den meisten Fällen von Seiten des Kunden. Das Kreditinstitut prüft den von ihm gestellten Antrag und in anschließenden persönlichen Beratungsgesprächen werden die Bedingungen des Kreditgeschäfts ausgehandelt. Dabei sind vor allem die Kredithöhe, die Vertragslaufzeit sowie die geforderten Sicherheiten von Bedeutung. Wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ausfällt und keine weiteren Gründe dagegen sprechen, wird das Darlehen in der Regel gewährt. Da jedoch der ursprüngliche Kreditantrag des Kunden nicht vollständig übernommen wurde, sondern nun eine Neufassung mit den Ergebnissen der Konditionsverhandlungen vorliegt, gilt diese als neuer Antrag und somit als erste Willenserklärung. Akzeptiert der Kreditnehmer dieses Angebot der Bank, gibt er die zweite Willenserklärung ab, womit der Kreditvertrag Gültigkeit erlangt. Er beinhaltet die Art des Kredits sowie dessen Höhe und Laufzeit. Weiterhin werden die Details der Rückzahlung und die anfallenden Kosten vereinbart, ebenso wie die Besicherung und der Gerichtsstand. Auch über die Kündigungsmöglichkeiten wird der Kreditnehmer im Vorfeld informiert.
Beim Vertragsabschluss muss der Schuldner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit seiner Unterschrift anerkennen. Diese Einverständniserklärung wird verbindlich, sobald das Kreditinstitut dem Kreditnehmer die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die AGB verschafft und ihn ausdrücklich auf deren Gültigkeit hingewiesen hat. Für Privatkredite hat der Gesetzgeber außerdem spezielle Vorgaben zur Gestaltung des Vertrags, zu dessen Widerruf und zu Informationspflichten gegenüber dem Kreditnehmer erlassen.
Auszahlung des Kredits
Die Auszahlung kann in Form einer Geldleihe oder einer Kreditleihe erfolgen. Eine Variante der Geldleihe besteht im Kontokorrentkredit. Dieser wird Kontoinhabern zur variablen Nutzung eingeräumt. Der Kreditkunde kann sein Konto bis zu einer vereinbarten Höhe belasten, es anschließend wieder ausgleichen und den Kredit danach erneut in Anspruch nehmen. Da das Darlehen nicht einmalig gezahlt, sondern wiederholt genutzt werden kann, wird der Kontokorrentkredit als „revolvierender Kredit“ bezeichnet. Auch hierbei fallen Zinsen an, allerdings nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditleistungen.
Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit wird das Darlehen als einmalige Summe ausgezahlt. Bei einem Wechselkredit übernimmt die Bank einem Kunden zustehende Wechsel aus der Schuld eines Dritten, deren Fälligkeit noch nicht erreicht wurde. Dem Kreditnehmer wird dann deren Gegenwert ausgehändigt, abzüglich der anfallenden Kreditzinsen. Da Wechsel in der gegenwärtigen Praxis kein verbreitetes Zahlungsmittel mehr sind, wird diese Art von Kredit auch nur noch selten in Anspruch genommen.
Bei einer Kreditleihe werden dem Kunden vom Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern ihre eigene Kreditwürdigkeit überlassen. Dabei sind Akzept- und Avalkredit zu unterscheiden. Bei ersterem akzeptiert das Kreditinstitut Wechsel, die vom Kreditnehmer ausgestellt wurden. Bei einem Avalkredit hingegen übernimmt es eine Bürgschaft für den Schuldner.
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Kreditkarte
- Kredit
- Voraussetzungen & Konditionen
- Ablauf eines Kreditgeschäfts
- Sicherheiten
- Einteilung von Krediten
- Dispositionskredit
- Geduldeter Überziehungskredit
- Wertpapierkredit
- Ratenkredit
- Sofortkredit im Verlgeich - Sofort online beantragen
- Onlinekredit
- Kredit für Auszubildende
- Notleidende Kredite
- Widerrufsrecht & Beschwerde
- Beendigung des Kreditverhältnisses
- Gesetze & Institutionen
- Baufinanzierung
- Studienfinanzierung
- Autoleasing & Autofinanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






