Risikocontrolling
Da Kreditinstitute mit jedem vergebenen Kredit ein Verlustrisiko eingehen, muss diese Gefahr so gering wie möglich gehalten werden. Besondere Bedeutung kommt dem Bereich des Risikocontrollings zu, da die verliehenen Gelder der Bank von Anlegern anvertraut wurden und sie wiederum die Verantwortung für deren gewinnbringende Investition und sichere Rückzahlung trägt.
Die BaFin als Finanzaufsichtsbehörde hat aus diesem Grund die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) als grundlegende Richtlinien für Kreditinstitute verfasst. Darin ist unter anderem festgehalten, dass im Bereich Marktfolge effiziente Verfahren zur Früherkennung, Steuerung und Überwachung von Kreditrisiken angewandt werden müssen. Zudem ist bereits vor der Kreditvergabe im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung festzustellen, wie hoch das Adressenausfallrisiko des jeweiligen Kreditnehmers eingeschätzt werden muss. Dies geschieht im Zuge eines Risikoklassifizierungsverfahrens. Auch während des laufenden Kreditvertrags werden regelmäßig die finanziellen Verhältnisse des Schuldners überprüft.
Risikobewertung
Im Kreditgeschäft existieren verschiedene Maßnahmen zur rechtzeitigen Identifizierung steigender Risiken. Dabei werden einerseits quantitative Merkmale berücksichtigt, die beispielsweise den Kontostand des Schuldners sowie dessen monatliche Ausgaben und Einnahmen bezeichnen. Daneben spielen allerdings auch die qualitativen Merkmale eine Rolle, die schwieriger einzuschätzen sind. Sie lassen sich nicht anhand konkreter mathematischer Größen definieren, sondern beschreiben vielmehr sogenannte weiche Faktoren, wie die Zahlungsmoral des Schuldners und seine Zuverlässigkeit. Zur Überwachung des Risikos werden zum Beispiel die Umsatzentwicklung auf dem Konto des Schuldners beobachtet, die gestellten Sicherheiten kontrolliert und seine Kreditwürdigkeit in regelmäßigen Abständen überprüft.
Default
Kommt es trotz eingesetzter Controlling-Maßnahmen zu Zahlungsschwierigkeiten von Seiten des Kreditnehmers, so besteht die Gefahr eines Ausfalls beziehungsweise Defaults. Dieser Begriff wird im Kreditgeschäft angewandt, wenn der Schuldner seit über 90 Tagen keine Zahlungen mehr geleistet hat oder ein Konkursverfahren eingeleitet wurde. Auch wenn vorhandene Gläubiger ihm einen Zahlungsaufschub gewähren oder bereits einen Teil ihrer offenen Forderungen abschreiben, ist anzunehmen, dass der Kreditnehmer seine Schulden nicht in voller Höhe und zu den vertraglichen Vorgaben wird tilgen können.
Somit bringt der Default für den Kreditgeber bereits das Entstehen gewisser Schäden und Kosten mit sich, obwohl er nicht zwangsläufig einen Totalverlust der verliehenen Gelder bedeuten muss. Zeichnen sich im Rahmen der regelmäßigen Prüfung des Kreditnehmers erste Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten ab, so wird er folglich verstärkt beobachtet. Wenn die Notwendigkeit besteht, kann der Kreditgeber auch die ihm vertraglich zugesicherten Maßnahmen ergreifen, um drohende Verluste des verliehenen Betrags zu minimieren.
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