Kreditleistungen
Das Hauptgeschäft beziehungsweise der Daseinszweck einer Bank besteht darin, verschiedene Gelder aufzunehmen. Diese werden ihr von Kunden zur Einlage mit dem Ziel anvertraut, ihr Vermögen durch Zinsgewinn zu vermehren.
Das Kreditinstitut übernimmt hierbei eine Rolle als Mittler zwischen Anlegern und Kreditnehmern, indem es das ihm zur Verwaltung übergebene Vermögen in Form von Darlehen distribuiert.
Die für diese Dienstleistung anfallenden Zinsen werden vom Schuldner nach festgelegtem Prozentsatz beglichen und erhöhen auf diese Weise den Kapitalbesitz der Anleger. Ein Teil der Zinseinnahmen fließt als Gewinnspanne auch an die Bank. Das Kreditinstitut arbeitet also nach den Prinzipien marktwirtschaftlichen Handelns, indem es profitorientiert agiert. Zu diesem Zweck bedient es sich auch Werbemaßnahmen, um die Aufmerksamkeit und das Interesse potentieller Kunden zu erregen und ein positives öffentliches Image zu generieren. Nahezu jede Bank ist inzwischen auf dem Werbemarkt durch Zeitungsannoncen und Fernsehwerbespots vertreten.
Beabsichtigt ein Interessent, ein Kreditgeschäft abzuschließen, kann er Kontakt zu dem Kreditinstitut seiner Wahl aufnehmen. Während bei Firmenkunden ein an die individuelle Unternehmenssituation angepasstes Darlehenskonzept entworfen wird, genügt für private Interessenten meist ein standardisierter Kreditvertrag. Dieser beinhaltet grundlegende Richtlinien und allgemeingültige Verpflichtungen, bietet jedoch auch Spielraum für kundenspezifische Vereinbarungen. So ist es beispielsweise von entscheidender Bedeutung, die finanzielle Belastung der Rückzahlung an die Lebensumstände und den Verdienst des Kunden anzupassen. Eine zu hoch tarifierte monatliche Rate führt durch die kürzere Tilgungszeit zwar zu weniger Zinskosten, birgt für den Kreditnehmer aber die Gefahr der wirtschaftlichen Überlastung.
Kreditkosten
Generell spielen für die insgesamt anfallenden Kreditkosten mehrere Faktoren eine Rolle. Zum einen richten sie sich nach den Aufwendungen, die der Bank bei der Beschaffung des Geldes entstehen, den sogenannten Refinanzierungskosten. Zum anderen hat auch die Bonität des Kunden einen Einfluss auf die zu zahlenden Zinsen. Wird ihm eine hohe Bonität bescheinigt, so besteht für das Kreditinstitut ein geringeres Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden. Daher ist auch nur eine geringere Absicherung durch Zinserhebung notwendig.
Teilweise entziehen sich die ausschlaggebenden Kriterien aber auch dem Einflussbereich des Kreditnehmers, etwa bei globalen Veränderungen des Kredit- und Kapitalmarkts. In derartigen Fällen steht es den Banken frei, die Zinskonditionen der laufenden Darlehensverhältnisse entsprechend anzupassen. Davon ausgenommen sind jedoch langfristig laufende Kredite, denen meist eine Festzinsvereinbarung zugrunde liegt. Kredite mit festen Zinsen sind kalkulierbarer und geben dem Schuldner mehr Planungssicherheit.
Obliegenheiten des Kreditinstituts
Nicht nur an den potentiellen Kreditnehmer werden gewisse Anforderungen gestellt, auch das Kreditinstitut muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Rolle des Kreditors übernehmen zu dürfen. Als schriftliches Fundament dieser Erwartungen fungieren die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). In diesen Richtlinien ist die Pflicht der Geschäftsführung der Bank zur Organisation und Risikoüberwachung der Kreditgeschäfte festgeschrieben. Dies beinhaltet, dass das Institut für die anvertrauten Fremdgelder der Kunden verantwortlich ist. Wird dieses Kapital als Darlehen weitergegeben, so muss die Bank für die Sicherheit der Rückzahlung garantieren. Dazu gehört die genaue Überprüfung und Bewertung der Zahlungsfähigkeit des potentiellen Schuldners sowie die Minimierung des vorhandenen Restrisikos durch Maßnahmen des Risikocontrollings.
Um die Kreditentscheidungen möglichst objektiv zu gestalten und eigenmächtige Bevorteilungen zu verhindern, muss jeder einzelne Vorgang nach einer standardisierten Kreditvorlage durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die Vorgabe, zwei getrennte Sektoren an der Abhandlung des Kreditgeschäfts zu beteiligen. An chronologisch erster Stelle agiert die Abteilung des „Markts“, die den ersten Kontakt zum Debitor koordiniert und ihn auch weiterhin betreut. Im Anschluss daran beginnt die Zuständigkeit der „Marktfolge“, die den Kredit weiterhin überwacht, sich mit Problemkrediten auseinandersetzt und Risikovorsorge betreibt. Die in den MaRisk festgehaltenen Richtlinien werden von der BaFin herausgegeben und überwacht.
- Versicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankentagegeld-Versicherung
- Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Brillenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Autoversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bootsversicherung
- Yachtversicherung
- Motorradversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierversicherung
- Finanzierung
- Kreditkarte
- Kredit
- Voraussetzungen & Konditionen
- Ablauf eines Kreditgeschäfts
- Sicherheiten
- Einteilung von Krediten
- Dispositionskredit
- Geduldeter Überziehungskredit
- Wertpapierkredit
- Ratenkredit
- Sofortkredit im Verlgeich - Sofort online beantragen
- Onlinekredit
- Kredit für Auszubildende
- Notleidende Kredite
- Widerrufsrecht & Beschwerde
- Beendigung des Kreditverhältnisses
- Gesetze & Institutionen
- Baufinanzierung
- Studienfinanzierung
- Autoleasing & Autofinanzierung
- Geldanlage
- Altersvorsorge
- Service






