Konditionen der Kreditbesicherung
Alle Rahmenbedingungen der Kreditbesicherung werden genau vertraglich definiert und festgehalten. Dies kann entweder direkt im Kreditvertrag oder in einem separaten Kreditsicherungsvertrag geschehen.
Werden vom Kreditnehmer bestimmte Sicherheiten gestellt, so sind auch die Konditionen für deren Verwendung schriftlich zu regeln. Im Speziellen ist in der Zweckerklärung festzuhalten, welche Relation den Kredit und die Sicherheit miteinander verbinden. Diese beschreibt die Bedingungen, unter welchen es dem Kreditanbieter gestattet ist, die angegebenen Sicherheiten zu verwerten. Er darf dies nicht in eigenem Ermessen entscheiden, sondern muss sich an die getroffenen Vereinbarungen halten. Bei einem Verstoß steht es dem Sicherungsgeber frei, rechtliche Schritte einzuleiten.
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