Kreditbesicherung
Als Kreditnehmer kann man von einem Kreditinstitut entweder einen Blankokredit oder einen gesicherten Kredit erhalten. Bei dem Blankokredit werden keine expliziten Sicherheiten verlangt, sondern die Bank gibt sich mit der unterstellten Kreditwürdigkeit des Kunden zufrieden.
Kommt es wider Erwarten zu Zahlungsschwierigkeiten, kann der Kreditanbieter seine Ansprüche aus dem gesamten Vermögen des Schuldners einfordern.
Ein gesicherter Kredit wird währenddessen nur gegen die Stellung gewisser Sicherheiten bewilligt. Dabei handelt es sich um Wertgegenstände im Besitz des Kreditnehmers, die er der Bank als Pfand für das Darlehen zur Verfügung stellt. Diese können jedoch auch aus dem Eigentum einer dritten Person angeboten werden, wenn deren Einverständnis vorliegt. Diese Sicherheiten können beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge oder Schmuckstücke sein. Bei Konsumkrediten besteht die Sicherheit zumeist aus dem Gut, für dessen Anschaffung der Kredit aufgenommen wurde. Tritt der Fall ein, dass ein gesicherter Kredit nicht mehr getilgt werden kann, so schützen die gestellten Sicherheiten das Kreditinstitut vor Verlusten. Es darf diese dann einbehalten und daraus durch Veräußerung liquide Mittel gewinnen, durch die der ausstehende Kreditbetrag getilgt wird.
Sparkassen differenzieren ihr Kreditangebot noch in einer weiteren Ebene. Das Prinzip der Blankokredite wird ebenso gehandhabt wie bei den Banken, allerdings wird darüber hinaus anhand der Besicherungsart noch zwischen Realkrediten und gedeckten Personalkrediten unterschieden. Bei Realkrediten dienen die Pfandrechte an Grundstücken als Sicherheit, bei gedeckten Personalkrediten dagegen erfüllen diese Aufgabe zum Beispiel Bürgschaften oder Zessionen.
Nähere Informationen zur Kreditbesicherung werden hier bereitgestellt:
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