Riester Rente – Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der das Sparguthaben vollständig vor Pfändung geschützt ist. Beiträge für eine Riester Rente können entweder in Riester Fondssparpläne, Banksparpläne oder in eine Riester Rentenversicherung eingezahlt werden.
Seit 2008 müssen die Sparer einer Riester Rente 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, damit sie die volle staatliche Riesterförderung erhalten. Wer durch eine Riester Rente vorsorgen möchte, muss zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Dieser ist jedoch groß, denn die Riesterförderung erhalten beispielsweise sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, pflichtversicherte Selbständige und Beamte. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und II können eine Riester Rente ansparen.
Wer nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehört, da er keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann bei der Riester Rente aber über seinen Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sein. Personen können somit auch die Riesterförderung erhalten.
Im Zuge der Rentenreform 2001 wurde die Riester Rente als zusätzliche private Altersvorsorge eingeführt. Besteht ein Anspruch auf Riester Rente Zulagen, kann diese mit einem Riester Rechner vorab online berechnet werden. Ein solcher Riester Rente Test ist im Internet kostenlos möglich. Um die Riester Rente zu berechnen, reichen meist wenige Angaben für ein realistisches Ergebnis aus.
Für die Auszahlung der Riester Rente Zulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen beim Deutsche Rentenversicherung Bund verantwortlich. Die Riester Zulage wird jedoch zuerst an den Anbieter der Riester Rente ausgezahlt und danach erfolgt die Verbuchung auf den Vertrag des Riester-Sparers. Läuft der Vertrag aus, werden Zulagen samt eingezahlter Beiträge laut gesetzlicher Verpflichtung des Anbieters an den Förderberechtigten ausgezahlt. Vorteil der Riester Rente ist die Möglichkeit einer teilweisen Auszahlung des Kapitals in Höhe von 30 %.
Der Mindesteigenbeitrag für den Erhalt der vollen Riester Rente Zulage ist in seiner maximalen Höhe begrenzt. Für den Mindesteigenbeitrag der Riester Rente gilt ein Sockelbetrag, der seit dem 1. Januar 2005 60 € beträgt. Selbstverständlich kann für die Riester Rente auch ein höherer Betrag als 60 € eingezahlt werden, maximal kann dieser jedoch im Jahr 2009 bei 2.100 € liegen.
Durch einen Riester Rente Vergleich kann der Förderberechtigte ermitteln, welche Riester Rentenversicherung sich am besten eignet. Auch wird durch einen Riester Rente Vergleich deutlich, welche Anbieter die günstigsten Konditionen gewähren. Aus den verschiedenen Riester-Produkten können auch Riester Fonds beziehungsweise Riester Fondssparpläne gewählt werden, über die inszwischen 19 % der Riester-Sparer riestern. Die Mehrheit der Riester-Sparer zahlt Beiträge in eine klassische Riester Rentenversicherung ein, insgesamt 53 %. Wird ein Riester Rente Rechner genutzt, kann meist auch direkt ein passendes Angebot angefordert werden. Welche Unterschiede die Produkte für die Riester Rente aufweisen, wird dann durch einen Vergleich der Angebote deutlich.
Durch Riester Fonds kann die höchst mögliche Rendite im Vergleich zu anderen Typen dieser Versicherung erzielt werden. Für jüngere Riester-Sparer bis etwa 40 Jahre können die Riester Fondssparpläne sehr rentabel sein, da potentielle Verluste aufgrund einer langer Vertragslaufzeit ohne Weiteres ausgeglichen werden können.
Eine besondere Unterstützung erhalten bei der Riester Rente Familien, denn für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder gilt außerdem eine höhere Kinderzulage. Sie steigt von 185 € auf 300 € pro Kind und erhöht damit die gesamte Riester Rente. Für alle vor diesem Stichtag geborenen Kinder beträgt die Kinderzulage 185 €. Diese Änderungen berücksichtigt ein aktueller Riester Rechner.
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