Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sichert den Verlust der Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall ab und bietet auch Nicht-Erwerbstätigen einen Schutz. Führt ein Unfall zu dauerhafter Invalidität, erhält man eine finanzielle Entschädigung.

Hat man bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann der zusätzliche Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll sein. Nach einem Unfall wird oft eine sehr hohe Summe benötigt, die Auszahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt jedoch meist in Form einer monatlichen Rente, die oft nicht die entstehenden Kosten deckt. Bei der Unfallversicherung wird bei Invalidität hingegen eine einmalige Zahlung geleistet.

Bei beruflichen Unfällen, Berufskrankheiten und Unfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Es sind auch Kinder in Kindergarten und Schule, Studenten, ehrenamtliche Helfer und Haushaltshilfen abgesichert. Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente ist jedoch zu gering, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Bei Unfällen zu Hause und in der Freizeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die private Unfallversicherung hingegen deckt berufliche und private Unfälle rund um die Uhr und weltweit ab.


Leistungen
Leistungen aus der Unfallversicherung erhält man nur bei dauerhafter Invalidität, wenn diese durch eine Einwirkung von außen oder durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurde. Die Versicherung zahlt nicht bei inneren Verletzungen, die nicht auf einer äußeren Einwirkung beruhen, bei seelischen Problemen, Selbstmordversuch, Selbstverstümmelung, umweltbedingten Krankheiten und Krieg. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und spätestens nach 15 Monaten von einem Arzt bescheinigt werden. Tritt die Invalidität ein, leistet die Versicherung eine einmalige Zahlung. Die Höhe der Zahlung hängt vom Grad der Invalidität ab.

Entsprechend der Schwere der Invalidität wird ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme, basierend auf der sogenannten Gliedertaxe, ausgeschüttet. Nur bei 100-prozentiger Invalidität besteht Anspruch auf die volle Summe. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane, einer sogenannten Teilinvalidität, wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Hat zum Beispiel ein Arm nach einem Unfall einen Behinderungsgrad von einem Viertel, ergibt sich ein Behinderungsgrad von     (1/4*70 %) 17,5 %.

Sind durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht in der Gliedertaxe geregelt ist, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Zum Beispiel kann bei inneren Organverletzungen ein Invaliditätsgrad von 30 bis 40 % angenommen werden. Sind mehrere Gliedmaßen geschädigt, werden die Invaliditätsgrade addiert, mehr als 100 % der Versicherungssumme werden jedoch nicht gezahlt.

Für bestimmte Berufsgruppen haben einige Versicherungsgesellschaften besondere Gliedertaxen erstellt, die zum Beispiel bei Verlust eines Fingers eine Vollinvalidität annehmen. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen. Entscheidend bei Abschluss einer Unfallversicherung ist die Absicherung bei Invalidität. Sinnvoll kann auch der Abschluss eines Todesfallschutzes sein, da bei einer eindeutigen Unfallinvalidität im ersten Jahr nach Unfalleintritt eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallsumme geleistet wird, wenn man diesen Vorschuss beantragt. Möglich ist auch der Abschluss einer dynamischen Unfallversicherung, bei dem Beitrag und Leistung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz steigen.


Wahl der Versicherungssumme
Man muss Versicherungssummen für Invalidität und Todesfall wählen. Die Todesfallsumme sollte sehr viel niedriger angesetzt sein als die Leistung bei Invaliditätseintritt. Bei einer Vollinvalidität sollte die einmalige Zahlung der Versicherung ausreichen, damit man von den Zinsen leben kann. Meist ist auch die Vereinbarung einer monatlichen Rentenzahlung möglich, Leistungen werden aber erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden ab 50 % gezahlt. Als Faustregel für die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist folgende Formel hilfreich:

  • mit 30 Jahren das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens
  • mit 40 Jahren das Fünffache des Bruttojahreseinkommens
  • mit 50 Jahren das Vierfache des Bruttojahreseinkommens



Progression
Bei einem höheren Invaliditätsgrad erhält man höhere Leistungen, dies bezeichnet man als Progression. Meist steigen die Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 25 % kontinuierlich progressiv an und erreichen bei Vollinvalidität maximal 225 %. Auch die Vereinbarung einer höheren Progression ist möglich. Der Beitragszuschlag bei Wahl der Progression beträgt 30 bis 40 %. Eine Progression ist vor allem für junge Leute sinnvoll. Hat man bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die Versicherungssumme zu gering ist und es keine Möglichkeit zur Kündigung des Vertrags gibt, kann man bei einem anderen Anbieter einen weiteren Vertrag abschließen. Bei einem Unfall leisten dann beide Versicherer.


Beiträge
Die Beiträge werden nach zwei Gefahrengruppen ermittelt:

  • Gefahrengruppe A beinhaltet Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit. Frauen werden generell in diese Gruppe eingestuft.

  • Gefahrengruppe B sind dagegen alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit.

  • Für besonders gefährliche Berufe werden in einigen Fällen Risikozuschläge erhoben.



Unfalleintritt

Einen Unfall sollte man sofort dem Versicherer melden, am besten schriftlich. Außerdem sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Leistungsanspruch besteht für Unfallfolgen, die innerhalb eines Jahres eintreten. Mit Beantragung der Leistungserstattung muss man ein ärztliches Attest über die Einschränkungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit einreichen. Im Todesfall muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Unfallversicherung zahlt auch, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat oder der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung besitzt. Die Meldefrist zur Leistungserstattung beträgt 15 Monate, nach Ablauf der Frist ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.