Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist im engeren Sinne keine Versicherung, eher ein reiner Sparvertrag, da der Todesfallschutz für Hinterbliebene wegfällt.
Aus diesem Grund ist sie für ältere Vorsorgesparer interessant. Ab einem vereinbarten Termin wird eine monatliche Rente gezahlt. Hat man ein Kapitalwahlrecht vereinbart, besteht die Möglichkeit, bei Vertragsablauf die einmalige Auszahlung einer bestimmten Kapitalsumme, die sogenannte Ablaufleistung, zu verlangen.
Garantiert ist jeweils nur ein Teil der Auszahlung, wobei der Garantiezins auf den Sparanteil bei 2,25 % liegt. Daraus ergibt sich ein höherer Beitrag, der in den Sparanteil der Versicherung fließt. Es steigt die Rendite. Sinnvoll kann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung für Personen um die 60 Jahre sein, wenn man eine Rentenversicherung per Einmalzahlung vereinbart, bei der die Rentenzahlung sofort beginnt. Die private Rentenversicherung ist ein Sparplan, bei der man jeden Monat feste Beiträge einzahlt. Nach dem Ablauf der Versicherung beginnt eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Sind die angesparten monatlichen Beiträge aufgebraucht, zahlt die Versicherung trotzdem weiterhin die monatliche Rente.
Aufgeschobene Rentenversicherung
Man kann zwischen zwei Varianten der privaten Rentenversicherung wählen. Die sogenannte aufgeschobene Rentenversicherung ist billiger als die Kapitallebensversicherung, da der Risikoschutz wegfällt. Sie bringt auch mehr Rendite, da der Sparanteil höher ist. Meist beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der ersten Rentenzahlung 25 bis 30 Jahre. Stirbt der Versicherte während der Sparzeit, erhalten seine Erben die bereits gezahlten Beiträge nicht zurück, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde die sogenannte Beitragsrückgewähr vereinbart. Diese besagt, dass die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten die eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Der Abschluss dieser Klausel ist aber mit zusätzlichen Kosten und somit mit einer geringeren Rendite verbunden. Gegen Zahlung eines einmaligen Beitrages beginnt die monatliche Rente auch schon vor dem 65. Lebensjahr. Der monatlich ausgezahlte Betrag besteht aus einer Rente, die von der Versicherung garantiert wird, und dem Überschussanteil, der im Laufe der Jahre schwanken kann.
Aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbetrag
Eine weitere Variante ist die aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbetrag. Hier bezahlt man das gesamte Kapital für die Rente einmalig ein. Anschließend wird das eingezahlte Geld von der Versicherung bis zum Rentenbeginn angelegt. Um eine Sofortrente von 100.000 € zu erhalten, muss man, abhängig von der Höhe des Zinssatzes, monatlich zwischen 138 und 305 € einzahlen.
Dynamische Rente
Es gibt unterschiedliche Varianten der Beitragszahlung und der Auszahlung. Bei der dynamischen Rente handelt es sich im ersten Jahr um eine garantierte Rente. In den darauffolgenden Jahren wird die Rente dynamisiert: Die erwirtschafteten Überschüsse werden dazu verwendet, die Rente zu erhöhen. Bei den meisten Rentenversicherern liegt die jährliche Rendite zwischen 3 und 4 %. Die Monatsrenten bei der dynamische Rente sind anfangs viel niedriger als bei anderen Auszahlungsmodellen. Dafür steigen die Rentenzahlungen auch noch im hohen Alter. Vom ersten Monat an wird bei der konstanten Rente der Gewinnanteil zur Garantierente hinzugerechnet, was zu einer hohen Rentenzahlung vom ersten Monat an führt. Verändern sich die Berechnungsgrundlagen, zum Beispiel bei steigender Lebenserwartung, kann das Versicherungsunternehmen den Gewinnanteil jederzeit wieder kürzen. Es wird folglich eine hohe, aber nicht sichere Rente ausgezahlt.
Teildynamische Rente
Um ein Hybridprodukt handelt es sich bei der teildynamischen Rente, eine „Symbiose“ aus der dynamischen und der konstanten Rente. Auf die ersten Monatsrenten wird ein Teil des Überschusses ausbezahlt, aus dem anderen Überschussanteil wird die jährliche Rentenerhöhung finanziert. Unabhängig vom Auszahlungsmodell erhält man immer die Garantierente, die vertraglich fixiert wird. Zahlungen, die darüber hinausgehen, sind Überschussbeteiligungen.
Witwenrente
Es gibt diverse Extras, die mit der privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden können, aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Bei Abschluss der Witwenrente erhalten der Partner oder die Kinder im Todesfall des Versicherten eine lebenslange Rente, die bei 60 % der Grundrente des Versicherten liegt. Stirbt der Versicherte während der Ansparzeit, beginnt die Auszahlung der Witwenrente zum Rentenbeginn und die Versicherung wird bis dahin beitragsfrei gestellt.
Beitragsrückgewähr
Eine Beitragsrückgewähr, beginnend während der Ansparphase, bieten Versicherer für die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten. Wird diese abgeschlossen, bekommen die Angehörigen im Todesfall das bis dahin angesammelte Kapital inklusive der Überschussanteile zurückgezahlt. In der Auszahlphase erfolgt dann die Ausschüttung des bis zum Tod noch nicht verbrauchten Kapitals.
Garantierente
Ein Teil der Hinterbliebenenvorsorge ist die Garantierente. Bei der normalen Rente endet die Ausschüttung im Todesfall und das nicht aufgebrauchte Kapital behält die Versicherung. Die Garantierente wird im Todesfall des Versicherten je nach vertraglicher Vereinbarung, für fünf, zehn oder 15 Jahre ausbezahlt. Oft ist eine Garantierente für fünf Jahre bereits in den Monatsbeitrag einberechnet. Eine weitere Option ist das Kapitalwahlrecht. Damit hat man die Möglichkeit, in einem bestimmten Zeitraum von meist drei bis fünf Jahren vor Ablauf der Versicherung zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung inklusive der Überschussanteile oder einer lebenslangen Rente zu wählen.
Überschussanteil
Verglichen mit der Kapitallebensversicherung fallen bei der privaten Rentenversicherung die Überschüsse aufgrund der steigenden Lebenserwartung oft niedriger aus, was dazu führt, dass die Versicherungsgesellschaften die Rentenzahlungen länger als erwartet erbringen müssen. Die Garantierente bleibt erhalten, die Überschussrenten hingegen werden gekürzt.
Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto negativer wirkt sich dies aus. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, muss bei einer einmaligen Auszahlung mindestens die Hälfte der Erträge versteuert werden. Bedingung für diese Besteuerung sind, dass das Geld erst ab dem 60. Lebensjahr verfügbar ist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft. Wählt man eine lebenslange Rente, ist diese weiterhin nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Ab 2005 wurden die Ertragsanteile um ein Drittel gesenkt. Für einen 65-Jährigen beträgt der Ertragsanteil nun 18 %. Dies gilt für bestehende und neu abgeschlossene Rentenversicherungen. Eine Gesundheitsprüfung findet bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht statt.
Todesfall
Beim Tod des Versicherten vor Eintritt des Rentenalters erhalten die Erben meist nur die eingezahlten Beiträge zurück. Nach Rentenbeginn bestehen grundsätzlich keine Ansprüche. Es besteht aber die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben weitergezahlt wird. Weiterhin kann man eine Fortzahlung der Rente an den hinterbliebenen Partner vertraglich fixieren. Solche vereinbarten Zusatzleistungen verringern allerdings die Rentenhöhe.
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